Beantragung von Ergänzungsleistungen

Professionelle Unterstützung bei der Beantragung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.

Beantragung von Ergänzungsleistungen

Was sind Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV sind wichtige finanzielle Unterstützungsleistungen für Menschen, deren Renten und Einkommen nicht ausreichen, um den grundlegenden Lebensunterhalt zu decken. Sie sind ein gesetzlich verankertes Recht und keine Sozialhilfe.

Wichtige Fakten:

  • Ergänzungsleistungen sind kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch für berechtigte Personen
  • Sie müssen aktiv beantragt werden und werden nicht automatisch gewährt
  • Die Berechnung ist komplex und basiert auf Ihren individuellen Lebensumständen, Einkommen und Vermögen
  • Neben regelmäßigen monatlichen Leistungen können auch bestimmte Gesundheitskosten übernommen werden

Trotz des klaren Rechtsanspruchs ist die Beantragung von Ergänzungsleistungen oft mit Hürden verbunden. Die komplexen Berechnungsmethoden, umfangreichen Formulare und die erforderliche detaillierte Dokumentation können überwältigend sein. Hier setzen unsere spezialisierten Dienstleistungen an.

Unsere Dienstleistungen

Antragstellung

  • Vollständige Vorbereitung aller Antragsunterlagen
  • Optimale Darstellung Ihrer finanziellen Situation
  • Berücksichtigung aller anrechenbaren Ausgaben
  • Fristgerechte Einreichung bei der zuständigen Behörde

Widerspruchsverfahren

  • Prüfung von Ablehnungsbescheiden
  • Fundierte Widerspruchsbegründung
  • Beiziehung von erforderlichen Nachweisen
  • Vertretung in Anhörungsterminen

Laufende Betreuung

  • Unterstützung bei Änderungsmitteilungen
  • Vorbereitung von periodischen Überprüfungen
  • Beantragung von Anpassungen bei geänderten Umständen
  • Regelmäßige Überprüfung auf Optimierungspotential

Besondere Fallkonstellationen

Ergänzungsleistungen im Pflegeheim

Die Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt können erheblich sein. Ergänzungsleistungen können hier eine wichtige finanzielle Unterstützung bieten und die Deckungslücke zwischen Einkommen und Heimkosten schließen.

Wir haben umfangreiche Erfahrung mit der Beantragung von Ergänzungsleistungen für Personen in Pflegeheimen und kennen die besonderen Anforderungen und Berechnungsmethoden in diesen Fällen.

Ergänzungsleistungen bei Wohneigentum

Auch wenn Sie Wohneigentum besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die korrekte Bewertung und Berücksichtigung des Wohneigentums ist jedoch komplex.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Anspruch trotz Wohneigentum optimal geltend zu machen und alle möglichen Freibeträge und Sonderregelungen zu nutzen.

Internationale Konstellationen

Bei Personen mit Auslandsbezug (z.B. ausländische Staatsangehörigkeit, Wohnsitz im Ausland oder ausländische Rentenansprüche) gelten besondere Regelungen für Ergänzungsleistungen.

Wir kennen die komplexen internationalen Regelungen und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche auch in grenzüberschreitenden Fällen korrekt bewertet und durchgesetzt werden.

Vermögensübertragungen

Vermögensübertragungen (z.B. Schenkungen) können Auswirkungen auf den Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Nicht selten werden diese als Vermögensverzicht gewertet und führen zu Leistungskürzungen.

Wir beraten Sie zu den Auswirkungen von Vermögensübertragungen und helfen Ihnen, ungerechtfertigte Kürzungen abzuwehren oder legale Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Unsere Honorarmodelle

Basispaket

CHF 600

Grundlegende Unterstützung bei der Erstbeantragung von Ergänzungsleistungen.

  • Erstberatung und Anspruchsprüfung
  • Hilfe bei der Formularausfüllung
  • Überprüfung der Einkommens- und Vermögenssituation
  • Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen
Kontakt aufnehmen
Meistgewählt

Komplettpaket

CHF 1'200

Umfassende Betreuung während des gesamten Antragsprozesses.

  • Alle Leistungen des Basispakets
  • Vollständige Übernahme der Antragstellung
  • Optimierung der anrechenbaren Ausgaben
  • Kommunikation mit der Behörde
  • Prüfung des Bescheides
  • Einfacher Widerspruch bei Ablehnung
Kontakt aufnehmen

Premiumpaket

CHF 2'500

Umfassende Betreuung bei komplexen Fällen und Widerspruchsverfahren.

  • Alle Leistungen des Komplettpakets
  • Betreuung bei komplexen Fällen (z.B. internationaler Bezug)
  • Umfassendes Widerspruchsverfahren
  • Persönliche Vertretung bei Anhörungen
  • Strategische Beratung zu Vermögensfragen
  • 12 Monate Nachbetreuung
Kontakt aufnehmen

Hinweise zu unseren Honoraren

  • Die genannten Honorare sind Pauschalpreise und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
  • Für besonders komplexe Fälle oder bei gerichtlichen Verfahren kann ein abweichendes Honorar anfallen, das wir vorab mit Ihnen besprechen.
  • Ratenzahlung ist nach Absprache möglich.
  • Die Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Was unsere Mandanten sagen

"Nach zwei abgelehnten Anträgen habe ich mich an SozialRecht Schweiz gewandt. Mit ihrer Hilfe wurde mein Antrag auf Ergänzungsleistungen nicht nur bewilligt, sondern ich erhalte jetzt monatlich CHF 420 mehr als ursprünglich berechnet. Die Investition hat sich mehr als gelohnt."

Martha Koller

Zürich

Ergänzungsleistungen in der Schweiz

Ergänzungsleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems und bilden neben AHV und IV eine wichtige Säule zur Existenzsicherung. Ihr Hauptzweck besteht darin, Rentnerinnen und Rentnern sowie Bezügerinnen und Bezügern von Invalidenleistungen ein würdevolles Leben zu ermöglichen, wenn die regulären Renten und das sonstige Einkommen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken.

Seit ihrer Einführung im Jahr 1966 haben sich die Ergänzungsleistungen zu einem unverzichtbaren Instrument der Alters- und Invaliditätsvorsorge entwickelt. Besonders in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender finanzieller Belastungen für ältere und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen gewinnen sie zunehmend an Bedeutung. Aktuell beziehen rund 340'000 Personen in der Schweiz Ergänzungsleistungen, was etwa 12,5% aller AHV- und IV-Rentner entspricht.

Die Gesetzgebung zu den Ergänzungsleistungen unterliegt einem stetigen Wandel. Die letzte umfassende Reform trat am 1. Januar 2021 in Kraft und brachte bedeutsame Änderungen mit sich, darunter neue Vermögensfreibeträge, angepasste Regelungen für die Anrechnung von Vermögensverzicht und eine Neugestaltung der Mietzinsmaxima. Diese Neuerungen haben das System einerseits gestärkt, andererseits aber auch die Komplexität für Antragsteller erhöht.

Eine besondere Herausforderung stellt die föderale Struktur des Schweizer EL-Systems dar: Während die grundlegenden Bestimmungen auf Bundesebene festgelegt sind, fallen die Durchführung und bestimmte Regelungsdetails in die Zuständigkeit der Kantone. Dies führt zu erheblichen regionalen Unterschieden in der Praxis der Antragstellung, Berechnung und Bewilligung von Ergänzungsleistungen.

Die Unterstützung durch spezialisierte Rechtsexperten kann in diesem komplexen System einen entscheidenden Unterschied machen. Erfahrungsgemäß werden viele berechtigte Ansprüche nicht realisiert, weil potenzielle Berechtigte entweder nicht über ihre Ansprüche informiert sind oder an den bürokratischen Hürden scheitern. Eine professionelle Beratung und Vertretung hilft nicht nur, diese Hürden zu überwinden, sondern stellt auch sicher, dass alle gesetzlichen Möglichkeiten optimal ausgeschöpft werden.

Bei der Beantragung von Ergänzungsleistungen ist eine sorgfältige Vorbereitung und detaillierte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Besonders wichtig ist ein umfassendes Verständnis der anrechenbaren Einkommens- und Vermögensbestandteile sowie der anerkannten Ausgaben. Hier liegt oft das größte Potenzial, um einen Antrag erfolgreich zu gestalten und die maximal mögliche Leistung zu erreichen.

Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung

Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie wir Sie bei der Beantragung von Ergänzungsleistungen unterstützen können.